Wohnungsabgabe
Zieht ein Mieter aus seiner Wohnung aus, so ist er verpflichtet, diese in gutem Zustand zurückzugeben. In der Regel geschieht dies am Tag nach Ablauf des Mietverhältnisses, spätestens bis 12.00 Uhr.
Mit der Rückgabe der Schlüssel erlöscht auch das Recht auf Zutritt zur alten Wohnung.
Reinigung und Instandsetzung
Die ganze Wohnung, inklusive Keller, Dachboden, Gartensitzplatz und Balkon muss gründlich gereinigt sein.
Das Wohnungsabnahme-Protokoll
Das Übernahmeprotokoll bzw. die Mängelliste, die bei Mietbeginn erstellt wurde, bildet die Ausgangslage. Der Vermieter notiert Beschädigungen und fehlende Gegenstände in ein vorgedrucktes Protokoll. Wichtig ist, dass die Beanstandungen detailgenau aufgezeichnet / evtl. fotografiert werden.
Auch die Schlüssel-Rückgabe wird im Protokoll vermerkt.
Liegen Schäden vor, so vereinbaren Mieter und Vermieter meist an Ort und Stelle die Kostenübernahme und halten dies im Protokoll fest.
Dieses muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
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